Satzung

  1. Der Fanclub trägt den Namen Eintracht Frankfurt Fanclub „Goller Adler“
  2. Der Vorstand des Fanclubs besteht aus:
    1. Vorsitzender
    2. Vorsitzender
    1. Rechnungsführer
    1. Schriftführer
    bis zu 7 Beisitzer
    2 Rechnungsprüfer
  3. Mitglied kann jeder mit Vollendung der Geburt werden.
    über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, Geburtsdatum und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Die Aufnahme neuer Mitglieder muss der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstandes, der ohne Begründung ergehen kann, ist keine Beschwerde zulässig. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, freiwilligem Austritt oder dem Ausschluss aus dem EFC „Goller Adler“. Mitglieder die gegen die Satzung und Vorgaben der Fansprechergremien der Eintracht Frankfurt verstoßen, können durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss des Vorstandes sofort aus dem EFC ausgeschlossen werden. Der freiwillige Austritt muss durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand des EFC erfolgen. Der Austritt erfolgt sofort.
  4. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Der Jahresbeitrag beträgt 24 Euro. Die Beiträge werden auf das Bankkonto des EFC Goller Adler überwiesen. Der Beitrag ist jährlich zum 01.11 fällig. Bei Ausschluss oder Austritt eines Mitgliedes besteht kein finanzieller Anspruch. Beitragspflichtig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    • 4a Sollte ein Mitglied in einer Jahresperiode das 18. Lebensjahr vollenden so ist er bis zum folgenden 01.11 vom Beitrag befreit.
    • 4b Sollte ein Mitglied seinen Jahresbeitrag nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt und bereits in den Vorjahren verspätet seinen Beitrag beglichen haben, so kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit über den Ausschluss des Mitglieds entscheiden.
  5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren vom Tag der Wahl an gerechnet. Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auf Antrag eines Mitglieds sind geheime Wahlen durchzuführen. Hierfür ist ein Wahlvorstand zu benennen. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Mitglieder des EFC. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, wählt der Vorstand ein Mitglied für die restliche Dauer der 2 Jahre.
  6. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Stimme ist nicht übertragbar.
  7. Die Mitglieder des EFC verpflichten sich:
    • keine gewalttätigen Aktionen
    • keine Beschimpfungen jeder Art an den gegnerischen Fans und Spieler zu unternehmen oder zu unterstützen
  8. Der Vorstand kann zur Aufrechterhaltung seine Tätigkeit Mitglieder ohne Stimmrecht in die Vorstandsarbeit kooptieren.
  9. Eine Änderung der Satzung bedarf der 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten bei einer Jahreshauptversammlung.
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